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Geänderte Vorschriften im Ausland

Urlauber aufgepasst

Italien: Warnwesten- Pflicht

Die seit 1. April 2004 in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt laut Eu - Kommission auch für ausländische Kraftfahrer. Es handle sich um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also Warnwesten tragen, wenn sie ausserorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen. Italien- Urlauber sollten daher immer eine Warnweste griffbereit haben. Wer keine Warnweste trägt, muss mit mindestens 33,60 Euro Bußgeld rechnen. Ähnlich hoch ist das Bußgeld für Kraftfahrer, die tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht fahren. Seit Juli 2003 gilt in Italien ganzjährig die Lichtpflicht.

Drakonische Strafen

Italien sagt "dem Alkohol am Steuer" den Kampf an !
Es droht der Entzug des Führerscheines und der Fahrzeugpapiere. Ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug enteignet und zwangsversteigert werden !!!

Spanien: Tempolimit für Mobile

Auch in Spanien sind neue Verkehrsvorschriften in Kraft. Beim Tempo sind Reisemobilsten besonders betroffen: Reisemobile dürfen auf Landstraßen nicht mehr schneller als 70 (bisher 80) km/h fahren, auf Schnellstraßen nur noch mit 80 km/h ( bisher 90 ) und auf Autobahnen mit 90 km/h (100).Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 bis 19 km/h überschreitet und erwischt wird, muss bis zu 150 Euro bezahlen.

Während der Fahrt darf der Fahrer nur telefonieren, wenn eine Freisprechanlage ohne Kopfhörerinstalliert ist. Kraftfahrer, die eine Zapfsäule ansteuern, müssen beim Auftanken Radio wie Handy ausschalten.

 Hinten überstehende Ladungen muss eine 50 mal 50 Zentimeter rot -weiß schraffierte Warntafel kennzeichnen .  Fahrer, deren Fahrzeug mit einer Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt, sind ab 24. Juli 2004 verpflichtet, eine reflektierende Warnweste zu tragen, wenn sie das Fahrzeug verlassen. Warnblinker sind einzuschalten, wenn die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit (etwa 60 km/h auf Autobahnen) nicht eingehalten werden kann. Fahrzeuginsassen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht größer sind als 1,50 Meter, müssen eine ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung verwenden oder Sicherheitsgurte benutzen. Radfahrer haben dann Vorfahrt vor links und rechts abbiegende Kraftfahrern, wenn die dabei den Weg des Radfahrers kreuzen.

 

 

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