Über3,5 to
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Der Deutsche Camping-Club weist hin:
Auf was muss ich bei Reisemobilen über 3,5 t achten?

 

Immer wieder kommt es bei Reisemobilisten – gerade zu Beginn der Urlaubssaison zu Unsicherheiten, darauf weist der Deutsche Camping-Club e.V. aus aktuellem Anlass zu Beginn der Feriensaison hin: Was hat man bei einem Reisemobil über 3,5 t alles zu beachten? Gelten generell alle Lkw Verkehrszeichen? Benötigt man Warnwesten, Warnleuchten....

Überall, wo dieses Zeichen, Nr. 253 zu sehen ist, gilt: Verbot für Kfz. über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse.

Wohnmobile über 3,5 t sind also auch davon betroffen, wobei das Gesamtgewicht für den ganzen Zug gilt. Beispiel: Ein Wohnmobil mit 2,8 t mit Anhänger, 0,75 t ergibt ein Gesamtgewicht von 3,55 t. Das Verbot gilt hier für die Kombination, weil 3,5 t überschritten werden.


Das LKW-Symbol kann auch auf Zusatztafeln zu finden sein und gilt auch hier für Wohnmobile über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger.

Dieses Überholverbot gilt ebenfalls für Wohnmobile über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen für Wohnmobile über 3,5 t – mit oder ohne Anhänger – 80 km/h. Auf Landstraßen für Wohnmobile ohne Anhänger über 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h und auf Landstraßen für Wohnmobile mit Anhänger (gewichtsunabhängig) 60 km/h, so informiert der Deutsche Camping-Club.

Bei einem Wohnmobil über 3,5 t muss ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte mitgeführt werden. Eine Warnweste ist nicht erforderlich.

Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit nur mit Standlicht oder Parkwarntafel parken.

Im Gegensatz zum Lkw unterliegt ein Wohnmobil nicht dem Sonntagsfahrverbot, wenn ein Anhänger mitgeführt wird.

 

 

 

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